Privatpersonen können seit 25.09.2023 den Reparaturbon für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bei Schuhmann GmbH einlösen. Das sind pro Bon bis zu 200 Euro, für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten.

Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten – der Reparaturbonus – ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. 

Dafür stehen aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments „Next Generation EU“ für die erste Tranche bis Ende 2023 Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt belaufen sich die zur Verfügung gestellten Förderungsmittel bis 2026 auf 130 Millionen Euro.

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, den Bonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten auf der Webseite www.reparaturbonus.at zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieben, zum Beispiel bei SCHUHMANN GMBH, einzulösen.

Wichtige Info zum Ablauf:

Sie möchten eine Reparatur durchführen lassen? Sie haben einen Kostenvoranschlag erhalten? Dann beantragen Sie gleich einen Reparaturbonus, spätestens jedoch BEVOR die Reparatur bezahlt wird (VOR der Rechnungsstellung!). Der Reparaturbon kann unter www.reparaturbonus.at beantragt werden. Dieser Bon (digital oder ausgedruckt) muss innerhalb von drei Wochen bei uns eingelöst werden. Ist die Reparatur bereits abgeschlossen und bezahlt (= Rechnung erstellt!) kann keine Refundierung geltend gemacht werden. Sollten Sie Hilfe benötigen rufen Sie uns kurz an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder entnehmen Sie weitere Infos den FAQs unter www.reparaturbonus.at